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Constanze erwähnte bereits die Grundsätze, die
zuletzt das Bundesverfassungsgericht an Wahlen im Allgemeinen
gestellt hat. In den Leitsätzen zum Urteil 2 BvC 3/07 vom 3.3.2009 schrieben die Richter: Der Grundsatz der Öffentlichkeit der
Wahl, […], gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl
öffentlich überprüfbar sind, […].